AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der ComTecT GbR

1. Vertragsabschluss
1.1 Für Lieferungen und Leistungen der ComTecT GbR gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ComTecT GbR". Diese Geschäftsbedingungen liegen in den Geschäftsräumen aus und werden allgemein den Angeboten und Verträgen von ComTecT GbR beigefügt. Sollten diese Geschäftsbedingungen nicht bekannt sein, hat der Auftraggeber diese bei ComTecT GbR anzufordern. Diese Geschäftsbedingungen gelten bei Kaufleuten auch für Folgegeschäfte. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen, wenn bis dahin auf deren Geltung hingewiesen wurde. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen; durch Schweigen werden abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners in keinem Fall Vertragsinhalt. Angebote von ComTecT GbR erfolgen freibleibend unter dem Vorbehalt der schriftlichen Auftragsannahme. An Angeboten (einschließlich Prospekten, Zeichnungen und sonstigen Angebotsunterlagen) behält sich ComTecT GbR die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor und dürfen Dritten nur nach vorheriger Zustimmung zugänglich gemacht werden.
2. Lieferung, Rechte an Softwareprodukten
2.1 ComTecT GbR liefert dem Auftraggeber, bis auf Lizenzen, die bestellten Produkte. Lizenzen für Softwareprodukte erhält der Auftraggeber direkt vom Produkthersteller. Die Inbetriebnahme der Produkte obliegt unter Beachtung der Herstellerhinweise dem Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
2.2 Die Kosten für die Lieferung übernimmt der Auftraggeber.
2.3 Soweit ComTecT GbR die Urheberrechte sowie die Verwertungsrechte nicht selbst zustehen und demzufolge die Lizenz nicht unmittelbar von ComTecT GbR erteilt wird, vermittelt ComTecT GbR auf eigene Rechnung dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des Programms (Lizenz). Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Programmherstellers.
2.4 Dem Auftraggeber steht das nicht ausschließliche Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu nutzen. Der Auftraggeber wird die Software ohne vorherige Zustimmung des Programmherstellers nicht verändern und keine Programmteile herauslösen.
2.5 Der Auftraggeber darf zur Datensicherung von jedem Softwareprodukt eine Kopie herstellen. Er hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen, die ComTecT GbR auf Wunsch einsehen kann. Dokumentationen dürfen ohne vorherige Zustimmung von ComTecT GbR nicht vervielfältigt werden.
2.6 Der Auftraggeber wird zeitlich unbegrenzt dafür sorgen, dass die Softwareprodukte, deren Vervielfältigung und die Dokumentationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ComTecT GbR Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Gewährleistung für Softwareprodukte
3.1 Bei nicht kostenlos gelieferten Softwareprodukten umfasst die Gewährleistung bei Produktfehlern, d.h. Abweichungen von der Produktbeschreibung des Herstellers, die innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung auftreten, die Fehlerdiagnose , die übersendung von Software-änderungsdatenständen oder eines fehlerfreien Datenträgers, soweit diese beim Produkthersteller verfügbar sind. Erkennbare Fehler oder Falschlieferungen sind innerhalb einer Woche schriftlich ComTecT GbR mitzuteilen, ansonsten gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erfolgt.
3.2 Kostenlose Produkte werden in der vorliegenden Form zur Verfügung gestellt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert. Dieser Haftungsausschluss gilt uneingeschränkt bezüglich Fehlerfreiheit, Marktfähigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder die übereinstimmung mit Rechten Dritter. Sollte sich das Produkt in irgendeiner Hinsicht als fehlerhaft erweisen, trägt der Lizenznehmer und weder der Lizenzgeber noch ComTecT GbR sämtliche Kosten für Wartungs- oder Reparaturarbeiten. Mit Verwendung des Produkts nimmt der Lizenznehmer diesen Haftungsausschluss an.
3.3 Weitergehende Gewährleistungsansprüche gegen ComTecT GbR, insbesondere Schadensersatzansprüche, aber auch Ansprüche auf Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
4. Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern (Projekte)

4.1 Bei Bedarf wird ComTecT GbR den Auftraggeber auf Grund gesonderter Vereinbarung beraten und unterstützen oder gegenüber dem Auftraggeber Dienstleistungen erbringen.
4.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Ort der Leistungserbringung am Sitz der ComTecT GbR. Soweit sich ComTecT GbR zur Vertragserfüllung Dritter bedient, kommt dadurch kein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten zustande. Die Auswahl der zur Vertragserfüllung eingesetzten Mitarbeiter obliegt ausschließlich ComTecT GbR.
4.3 Genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefer- und Leistungstermine gelten unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Fälle von höherer Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse, die von ComTecT GbR nicht beeinflusst werden können, verlängern die Lieferfristen und Leistungszeit.
4.4 Der Auftraggeber hat alle Anstrengungen zu unternehmen, um eine reibungslose Erbringung der Leistungen zu ermöglichen und alles zu unterlassen, was die Leistungserbringung erschwert oder verhindert. Der Auftraggeber stellt ComTecT GbR alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
4.5 Der Auftraggeber trägt die Projekt-Gesamtverantwortung. Er hält alle für die Durchführung der Arbeiten nötigen technischen Einrichtungen funktionsbereit und stellt diese den Mitarbeitern der ComTecT GbR in angemessenem Umfang zur Vertragserfüllung kostenlos zur Verfügung. Der Auftraggeber wird zur Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten aus dem Vertragsverhältnis geeignetes, geschultes und kompetentes Personal einsetzen und gegenüber ComTecT GbR einen Ansprechpartner benennen, der insbesondere zur Entgegennahme von Informationen und Rückfragen sowie für die Abnahme der Vertragsleistungen für den Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist.
4.6 Es obliegt dem Auftraggeber, in seinen von Mitarbeitern der ComTecT GbR zu betretenden Räumen und auf seinem Betriebsgelände für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen.
4.7 Es ist Sache des Auftraggebers für eine geeignete Sicherung der Daten seiner EDV-Anlage zu sorgen und zu überprüfen. Dies betrifft sowohl Programme als auch die übrigen Daten des Auftraggebers. ComTecT GbR übernimmt insoweit keinerlei Haftung für verlorengegangene Daten, Programme oder Programmteile sowie deren Beschädigung, es sei denn ComTecT GbR fällt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte bei Projekten
5.1 Die ComTecT GbR erteilten Aufträge, insbesondere Beratungsverträge, sind Dienstverträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Soweit das Schaffen eines Werks vereinbart ist, schuldet ComTecT GbR das in Auftrag gegebene Werk sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk nach Maßgabe des Urheberrechts.
5.2 An den im Rahmen von Projektarbeiten von ComTecT GbR gelieferten Programmen und Dokumenten erhält der Auftraggeber ein Nutzungsrecht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch nach Maßgabe der der jeweiligen Software zu Grunde liegenden überlassungsbestimmungen.
6. Eigentumsvorbehalt, Abnahme
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der ComTecT GbR. Bei der Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht ComTecT GbR gehörender Ware, entsteht für ComTecT GbR Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen Ware. Vor vollständiger Kaufpreiszahlung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden, zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder zur Sicherheit zu übereignen; er haftet für alle Schäden am Eigentum der ComTecT GbR und trägt die möglicherweise entstehenden Interventionskosten. Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Auftraggeber zur Herausgabe der Ware an ComTecT GbR verpflichtet.
6.2 Die von ComTecT GbR erbrachte vertragliche Leistung gilt mit Nutzungsbeginn durch den Auftraggeber als abgenommen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Preise und Vergütung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung der ComTecT GbR. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Preise und Vergütung werden fällig, sobald ComTecT GbR die Lieferung oder Leistung erbracht hat und dem Auftraggeber eine Rechnung erteilt hat. Bei Aufträgen, die sich über mehr als einen Monat erstrecken, berechnet ComTecT GbR die Vergütung monatlich im Nachhinein.
7.2 Lizenzpreise werden auf Basis des Herstellerpreises kalkuliert. Sollten sich die Herstellerpreise ändern, behält sich ComTecT GbR vor, die neuen Preise - nach vorheriger Mitteilung - dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
7.3 Sonstige Leistungen werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nach den jeweils gültigen Stundenverrechnungssätzen zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet. Leistungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit von ComTecT GbR erfolgen nur gegen Zahlung eines Zuschlags.
7.4 Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen mit 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs gefährdet, kann ComTecT GbR Vorauszahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen oder von angemessenen Vorauszahlungen abhängig machen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber trotz verzugsbegründender Mahnung keine Zahlung leistet.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 ComTecT GbR macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwareprodukte so zu erstellen, dass sie in allen Systemumgebungen und in Kombination mit anderen Softwareprodukten stets fehlerfrei arbeiten. ComTecT GbR übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass das Softwareprodukt den Anforderungen und Zwecken des Auftraggebers genügt und mit anderen vom Auftraggeber verwendeten Softwareprodukten fehlerfrei zusammenarbeitet. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber das Softwareprodukt Dritten zur Verfügung stellt.
8.2 ComTecT GbR erbringt die vertraglichen Beratungs-, Unterstützungs- und Projektleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Haftung für telefonisch erteilte Auskünfte ist jedoch ausgeschlossen.
8.3 ComTecT GbR haftet unter keinen Umständen für indirekte oder zufällige Sonder- oder Folgeschäden gleich welcher Art, die sich aus der Nutzung oder verhinderten Nutzung des gelieferten Softwareprodukts oder der erbrachten Leistung ergeben, einschließlich etwaiger Schäden aus dem Verlust geschäftlichen Ansehens, von Arbeitsunterbrechung, Computerversagen, sonstiger Betriebsstörungen, selbst dann nicht wenn ComTecT GbR auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
8.4 Die Haftung von ComTecT GbR ist auf den Betrag der vertraglichen Vergütung begrenzt.
8.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn ComTecT GbR vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten zur Last fällt. Die Haftungsbeschränkungen gelten soweit gesetzlich zulässig auch für Personenschäden. Im übrigen bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung bei Dauerschuldverhältnissen unberührt.
9. Datenschutz, Internet

9.1 ComTecT GbR weist darauf hin, dass personenbezogene Daten nur für die Vertragsanbahnung und -durchführung gespeichert werden und nur an die an der Registrierung beteiligten Produkthersteller übermittelt werden. Darüber hinaus nutzt ComTecT GbR die persönlichen Daten nur mit Einwilligung des Betroffenen oder wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
9.2 Inhalte und Angaben auf der Webseite der ComTecT GbR ist der Irrtum vorbehalten, insbesondere bei Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern.
9.3 Für den Inhalt des Internet-Benutzerforums sowie des Gästebuchs ist ComTecT GbR nicht verantwortlich. Die Einträge können - auch ohne Zustimmung des Verfassers - von ComTecT GbR gelöscht werden.
9.4 ComTecT GbR weist ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind möglicherweise technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr bzw. den Datentransfer zu kontrollieren. Von daher hat der Benutzer des Internets selbst für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten zu sorgen und trägt das damit verbundene Risiko. Die Inhalte der von ComTecT GbR im Internet bereit gestellten Formulare (Download, Bestellung etc.) werden unverschlüsselt übertragen. ComTecT GbR übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die sich durch den Missbrauch der persönlichen Daten bei Anfragen oder Bestelllungen per Internet ergeben können. Anfragen und Bestellungen können auch als E-Mail ( info@ComTecT.de ) übermittelt werden.
9.5 ComTecT GbR überprüft regelmäßig die zum Download im Internet bereitgestellten Dateien auf Viren. Trotzdem kann ComTecT GbR nicht garantieren, dass die Dateien virenfrei sind und übernimmt für Schäden, die durch Viren entstehen keinerlei Haftung. ComTecT GbR empfiehlt deshalb die über das Internet bezogenen Daten auf Viren zu überprüfen.
10. Haftung wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter
10.1 Macht ein Dritter Ansprüche wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechten (im folgenden: Schutzrechte) durch die von ComTecT GbR gelieferten Softwareprodukte gegenüber dem Auftraggeber geltend und wird hierdurch die Nutzung der Softwareprodukte beeinträchtigt oder untersagt, wird ComTecT GbR nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder die Softwareprodukte so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht mehr verletzen, aber im Wesentlichen dennoch den vereinbarten Spezifikationen entsprechen oder den Auftraggeber von Lizenzgebühren für die Benutzung der Softwareprodukte gegenüber dem Dritten freistellen. Ist dies ComTecT GbR zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, hat sie das Softwareprodukt gegen Erstattung der vom Auftraggeber entrichteten Vergütung zurückzunehmen. Für die Nutzung des Softwareprodukts bis zur Rückgabe kann ComTecT GbR vom Auftraggeber angemessenen Wertersatz verlangen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.
10.2 Der Auftraggeber hat ComTecT GbR unverzüglich schriftlich von Ansprüchen Dritter wegen einer Schutzrechtsverletzung zu verständigen. Dem Auftraggeber ist ohne vorherige Zustimmung der ComTecT GbR untersagt, derartige Ansprüche Dritter wegen einer Schutzrechtsverletzung anzuerkennen oder diesbezüglich mit dem Dritten Regelungen zu treffen. Stellt der Auftraggeber die Nutzung des Softwareprodukts aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Obliegenheiten, wird ComTecT GbR von der Haftung gemäß Tz. 10.1 frei. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber selbst die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder die Schutzrechtsverletzung auf Vorgaben des Auftraggebers beruht oder durch eine von ComTecT GbR nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass der Auftraggeber das Softwareprodukt verändert oder zusammen mit nicht von ComTecT GbR gelieferten Softwareprodukten eingesetzt hat.
11. Sonstiges, Aufrechnungsverbot
11.1 Der Auftraggeber ist nicht befugt, gegenüber ComTecT GbR mit anderen als rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufzurechnen.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger schriftlicher Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine Regelung, die den ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Rechtsfolgen in zulässiger Weise am nächsten kommt.
11.3 Auf die Vertragsbeziehungen mit ComTecT GbR findet deutsches Recht Anwendung, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
11.4 Gerichtsstand ist Aurich.

ComTecT GbR
Hoher Weg 11
D-26605 Aurich

Telefon +49 (4941) 994296
Internet: http://www.comtect.de